Wahlanordnung für die Erneuerungswahlen des/der Friedensrichters/in für die Amtsdauer 2021 – 2027
Der Gemeinderat hat den ersten Wahlgang für die Erneuerungswahlen des/der Friedensrichters/in für die Amtsdauer 2021 bis 2027 auf 7. März 2021 festgesetzt.